Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie aus steuerlicher Sicht Gewerbetreibender und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie den Gewinn aus dem Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage versteuern. Dies ist oft nicht einfach, denn bei manchen Anlagen ist der sogenannte Eigenverbrauch zu ermitteln und entsprechend zu versteuern.
Durch die Geltendmachung von Sonderabschreibung kann der Gewinn minimiert werden bzw. es kann sogar ein steuerlicher Verlust entstehen, der mit sonstigen positiven Einkünften verrechnet werden kann.
Aus der Anschaffung der Photovoltaikanlage können Sie sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen.
Wir unterstützen Sie hier und erzielen für Sie, die aus steuerlicher Sicht optimale Lösung.