Auch Privatpersonen können durch die Abgabe der Einkommensteuerklärung und durch die Berücksichtigung verschiedener Aufwendungen Steuern sparen.
Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit:
- Entfernungspauschale
- Reisekosten
- Arbeitszimmer
- Doppelte Haushaltsführung
- Arbeitsmittel
- Beiträge für Berufsverbände
- Fortbildungskosten
- etc.
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung:
- Abschreibungen / Sonderabschreibungen
- Zinsen
- Reparaturen / Instandhaltungen
- Verteilung von Reparaturaufwendungen auf einem Zeitraum bis zu fünf Jahren
- Hausgeldzahlungen
- Hausverwaltung
- Grundabgaben, lfd. Kosten
Sonderausgaben:
- Altersvorsorgebeiträge / Versicherungsbeiträge
- Spenden
- Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten
- Versorgungsleistungen
- Kinderbetreuungskosten
- Berufsausbildungskosten
- Schulgeld
Außergewöhnliche Belastungen:
- Krankheitskosten
- Beerdigungskosten
- Wiederbeschaffungskosten von Hausrat etc.
- Unterhaltszahlungen
- Behinderungsbedingte Aufwendungen
- Asbestbeseitigung
- Freibeträge für auswärtig untergebrachte Kinder in Berufsausbildung
- Pauschbeträge für Behinderte
- etc.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen nach § 35a EStG:
- Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt
- Haushaltshilfe
- Handwerkerleistungen für die Privatwohnung
Aber auch die Wahl der Veranlagungsform (Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung), die Möglichkeit einer Ermäßigung für außerordentliche Einkünfte oder die Möglichkeit der Verteilung von Ausgaben über mehrere Veranlagungszeiträume kann zu einer Steuerentlastung führen.
Im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung minimieren wir Ihre Steuerbelastung durch die Berücksichtigung aller für Sie relevanten Sachverhalte