Wir betreuen in unserer Mandantschaft eine sehr große Anzahl von Musikern und Musiklehrern, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesem Bereich haben wir eine sehr große Erfahrung, die unseren Mandanten zugute kommt.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärungen berücksichtigen wir Freibeträge, die das Einkommensteuergesetz erlaubt. Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben werden optimal ausgeschöpft.
Bei der Umsatzsteuer nutzen wir die Möglichkeiten der Umsatzsteuerbefreiung, die Musiker oder Musiklehrer in Anspruch nehmen können.