Buchhaltung ist nicht gleich Buchhaltung. Bei der Einrichtung Ihres Rechnungswesens müssen die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden, die Gewinnermittlungsart (Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz) spielt eine Rolle und die speziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens müssen ebenfalls beachtet werden.
Wir richten Ihre Finanzbuchhaltung nach Ihren Erfordernissen und Bedürfnissen ein. Sie erhalten zeitnah Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden fristgerecht beim Finanzamt eingereicht.
Wir weisen Sie darauf hin, wenn Ihre Rechnungen nicht die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen, so dass Sie rechtzeitig eine korrigierte Rechnung bei Ihrem Lieferanten anfordern können.
Die Erstellung der Finanzbuchhaltung beinhaltet:
- Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Verwaltung von offenen Posten für Kunden und Lieferanten
- Laufende Abstimmung Ihrer Konten